Dienstag, 9. Mai 2023

Geplantes Biwakieren (mit Schlafsack, Isomatte, Biwaksack usw.) in Bayern doch erlaubt ?

Bisher war ich auf dem Stand, dass nur ein Notbiwak in den Bergen offiziell gestattet ist. Was jetzt ein Notbiwak ist und was nicht, das war wohl Ansichtssache des Sachbearbeiters, also so eine Grauzonensache. 
 
Aus diesem Artikel hier (immerhin Bayr. Rundfunk) geht jedoch hervor, dass auch ein geplantes Biwak (der Kerl hatte Schlafsack etc. dabei und es war auch geplant) ohne Folgen bleibt, sogar im Landschaftsschutzgebiet (!) Ob das jetzt nur im Landkreis Garmisch so gehandhabt wird oder überall, keine Ahnung... Aber wenn jetzt so ein Internet Influencer Heini damit durchkommt, warum nicht auch ganz normale Bergsteiger? Hier das betreffende Zitat: 
 
"Landratsamt: Kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht 
Das Wilde Biwakieren des 19-Jährigen und seine Live-Übertragung der Übernachtung bleiben ohne rechtliche Folgen. Es liege kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht vor, teilte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am Dienstag auf BR-Nachfrage mit. Zwar liege der betroffene Bereich im Landschaftsschutzgebiet, weswegen Zelten erlaubnispflichtig sei - Biwakieren ohne Zelt jedoch nicht. Bei einer Ordnungswidrigkeit hätte der Mittelfranke laut Polizei zwischen 100 und 125 Euro zahlen müssen."